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   OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22 Pre   

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OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22 Pre (https://dejure.org/2023,12349)
OLG München, Entscheidung vom 23.05.2023 - 18 U 3399/22 Pre (https://dejure.org/2023,12349)
OLG München, Entscheidung vom 23. Mai 2023 - 18 U 3399/22 Pre (https://dejure.org/2023,12349)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22
    Würde in einem solchen Fall das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, juris Rn. 46).

    Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.06.1982 - 1376/79; BVerfGE 61, 1, juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88; BVerfGE 85, 1, juris Rn. 44).

    Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.06.1982 - 1376/79, BVerfGE 61, 1, juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, BVerfGE 85, 1, juris Rn. 44).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Instanzgerichte insoweit überprüfen, ob die in den Werturteilen enthaltenen Tatsachenbehauptungen - vorliegend die Behauptung, das Werturteil der Illegalität stütze sich auf die durchgeführte investigative Arbeit - zutreffen oder ohne jeden Anhaltspunkt aufgestellt worden sind (BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88 (kritische Bayer-Aktionäre), juris Rn. 60).

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18

    Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein

    Auszug aus OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22
    a) Die Zulässigkeit einer Bildberichterstattung richtet sich nicht nach denselben Maßstäben wie die einer Textberichterstattung (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2019 - VI ZR 249/18, AfP 2020, 143 Rn. 39).

    Eine Bedürfnisprüfung, ob eine Bebilderung veranlasst war, findet nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2019 - VI ZR 249/18, AfP 2020, 143 Rn. 41 m.w.N.).

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 344/91

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen - Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22
    Dafür, ob und inwieweit mit dem in Frage stehenden strafrechtlichen Vorwurf sich für den Leser in dem Werturteil zugleich ein substantielles Tatsachensubstrat verkörpert, ist der Kontext entscheidend (BGH, Urteil vom 22.06.1982 - VI ZR 255/80; BGH, Urteil vom 17.11.1992 - VI ZR 344/91, NJW 1993, 930; Wenzel/Burkhard, a.a.O., Rn. 61 ff. m.w.N.).

    Der maßgebliche Rezipient qualifiziert die schlagwortartig verkürzte Subsumtion, dass die Kläger über die Grenzen des rechtlich Erlaubten hinausgegangen seien, daher als subjektive Meinung des Autorenteams der Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.1992 - VI ZR 344/91, juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22
    Vielmehr ist in diesem Fall eine Abwägung zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit des Äußernden und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 "Lüth", BVerfGE 7, 198, juris Rn. 38; BVerfG, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14, NJW 2017, 1460, juris Rn. 17 f.).

    cc) Es ist daher erneut eine Abwägung zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit des Äußernden und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 "Lüth", BVerfGE 7, 198, juris Rn. 38; BVerfG, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14, NJW 2017, 1460, juris Rn. 17 f.).

  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Auszug aus OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22
    Die Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.12.2016 - 1 BvR 1018/15, NJW 2017, 1537, juris Rn. 21; BGH, Urteil vom 04.04.2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029, juris Rn. 30 jeweils m.w.N.).

    Enthält die Meinungsäußerung einen erwiesen falschen oder bewusst unwahren Tatsachenkern oder ist die mit ihr verbundene und ihr zugrunde liegende Tatsachenbehauptung erwiesen unwahr, so tritt das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig hinter die Schutzinteressen des von der Äußerung Betroffenen zurück (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2017 - VI ZR 123/16, NJW 2017, 2029, juris Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22
    Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.06.1982 - 1376/79; BVerfGE 61, 1, juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88; BVerfGE 85, 1, juris Rn. 44).

    Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.06.1982 - 1376/79, BVerfGE 61, 1, juris Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88, BVerfGE 85, 1, juris Rn. 44).

  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22
    Vielmehr ist in diesem Fall eine Abwägung zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit des Äußernden und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 "Lüth", BVerfGE 7, 198, juris Rn. 38; BVerfG, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14, NJW 2017, 1460, juris Rn. 17 f.).

    cc) Es ist daher erneut eine Abwägung zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit des Äußernden und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.01.1958 - 1 BvR 400/51 "Lüth", BVerfGE 7, 198, juris Rn. 38; BVerfG, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14, NJW 2017, 1460, juris Rn. 17 f.).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

    Auszug aus OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22
    (1) Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang zunächst, dass die Kläger durch die streitgegenständliche Äußerung nicht in ihrer Privatsphäre, sondern lediglich in ihrer Sozialsphäre betroffen sind, also in dem Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung des Einzelnen von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht, so insbesondere das berufliche und politische Wirken des Individuums (BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 261/10, NJW 2021, 771 Rn. 16 m.w.N.).

    (1) Zu berücksichtigen ist auch in diesem Zusammenhang zunächst, dass die Kläger durch die streitgegenständliche Äußerung nicht in ihrer Privatsphäre, sondern lediglich in ihrer Sozialsphäre betroffen sind, also in dem Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung des Einzelnen von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht, so insbesondere das berufliche und politische Wirken des Individuums (BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 261/10, NJW 2021, 771 Rn. 16 m.w.N.).

  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Formanforderungen an

    Auszug aus OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22
    (1) Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang zunächst, dass die Kläger durch die streitgegenständliche Äußerung nicht in ihrer Privatsphäre, sondern lediglich in ihrer Sozialsphäre betroffen sind, also in dem Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung des Einzelnen von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht, so insbesondere das berufliche und politische Wirken des Individuums (BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 261/10, NJW 2021, 771 Rn. 16 m.w.N.).

    (1) Zu berücksichtigen ist auch in diesem Zusammenhang zunächst, dass die Kläger durch die streitgegenständliche Äußerung nicht in ihrer Privatsphäre, sondern lediglich in ihrer Sozialsphäre betroffen sind, also in dem Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung des Einzelnen von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht, so insbesondere das berufliche und politische Wirken des Individuums (BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 261/10, NJW 2021, 771 Rn. 16 m.w.N.).

  • LG München I, 13.05.2022 - 26 O 8038/21

    Unzulässige Berichterstattung über Wettanbieter

    Auszug aus OLG München, 23.05.2023 - 18 U 3399/22
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 13.05.2022, Az.: 26 O 8038/21, in Ziffer 1 b des Tenors aufgehoben und die Klage auch insoweit abgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts München I vom 13.05.2022, Az: 26 O 8038/21 teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen (Bl. 134 d.A.).

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

  • BGH, 06.02.2018 - VI ZR 76/17

    Veröffentlichung von Bildern des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei

  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

  • EGMR, 13.11.2003 - 39394/98

    SCHARSACH ET NEWS VERLAGSGESELLSCHAFT c. AUTRICHE

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 255/80

    Abgrenzung von Werturteilen gegenüber Tatsachenbehauptungen - Vorwurf des

  • BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen

  • BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Abdruck von

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